Wichtige Informationen zu Dokumentationspflichten beim Fahrzeugexport in EU-Länder.
Aufgrund gestiegener Dokumentationspflichten verlangt das deutsche Finanzamt ab sofort bei Exporten in EU-Mitgliedsstaaten folgende Unterlagen und Informationen:
Name des Unternehmens, Straße, PLZ, Ort und Land.
Gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens.
Kopie des Handelsregisterauszugs, Gewerbenachweises oder amtlichen Firmennachweises (z.B. durch Handelskammer).
Passkopie des Eigentümers / Gesellschafters / Geschäftsführers sowie eine von ihm unterschriebene Abholvollmacht im Original (möglichst mit Firmenstempel) für den abholenden Fahrer.
Können keine Unterlagen eingereicht werden, erheben wir eine Kaution in Höhe von 19 % des Kaufpreises.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
0 21 61 - 60 23 66 info@tckgmbh.de KontaktformularDie Checkliste für unsere EU-Kunden steht in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung.
Alle Checklisten stehen direkt zum Download bereit – einfach auf klicken.
Fragen? Schreib uns