Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge durch die TCK Truck-Center Mönchengladbach GmbH (Verkäufer). Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verkäufe an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht durchgeführt.
1.1 Der Verkäufer ist an die Proforma-/Auftragsbestätigung je nach Angabe oder höchstens bis 7 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Käufer die Annahme der Proforma-/Auftragsbestätigung des Kaufgegenstandes innerhalb der genannten Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.
1.2 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
1.3 Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen. Mündliche Individualabreden zwischen den Vertragsparteien haben jedoch Vorrang (§ 305b BGB). Nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen ebenfalls der Textform.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2.1 Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Standort des Verkäufers (Mönchengladbach) ggf. inkl. Umsatzsteuer (Kaufpreis in Euro).
2.2 Vereinbarte Nebenleistungen und für den Käufer verauslagte Kosten werden zusätzlich berechnet.
3.1 Der Kaufpreis ist nach der Annahme der Proforma-/Auftragsbestätigung durch den Käufer spätestens bei der Übergabe des Kaufgegenstandes sofort fällig. Rechnung wird erst bei Zahlungseingang erstellt und dem Käufer ausgehändigt. Skonto oder andere Nachlässe werden nicht gewährt. Kreditkarten und Schecks werden als Zahlungsmittel für den Kaufpreis nicht akzeptiert.
3.2 Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
4.1 Lieferfristen und Liefertermine sind vorher schriftlich anzugeben.
4.2 Höhere Gewalt oder beim Verkäufer eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin zu liefern, verändern die Lieferfrist um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
5.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand nach Zahlungseingang beim Verkäufer innerhalb von 7 Tagen abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
5.2 Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.3 Der Käufer hat das Recht den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen. Eine etwaige Probefahrt vor Abnahme ist bis höchstens 5 km zu halten.
6.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
6.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
6.3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
7.1 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, sofern der Käufer Unternehmer ist und bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gelten ggfs. die beigefügten Garantiebedingungen der GPG Garantie.
8.1 Der Verkäufer haftet für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Sofern der Verkäufer wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
8.2 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
8.3 Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist sowie bei übernommenen Garantien.
9.1 Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes ist Mönchengladbach.
9.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers (Mönchengladbach).
9.3 Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unbeschadet zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge im internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.
Sollte eine Bestimmung oder Teile einer Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt.
TCK Truck-Center Mönchengladbach GmbH · Krefelderstraße 48–54 · 41063 Mönchengladbach